- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für den geschlossenen Vertrag allein maßgeblich. Die Vertragsparteien halten einvernehmlich fest, dass auf den gegenständlichen Vertrag lediglich die beiden Parteien bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers zur Anwendung kommen. Allfällig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Sollten Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, so gelangen die Bestimmungen im Vertrag zur Anwendung, es sei denn, dass im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
- Während der Laufzeit des Vertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann insbesondere nicht wegen Leistungsstörungen, die auf unzureichende oder unterlassene Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, den Vertrag kündigen oder Zurückhaltungsrechte geltend machen.
- Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der vertraglichen vereinbarten Laufzeit schriftlich zu kündigen, andernfalls verlängert es sich um die bisherige Laufzeit.
- Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Rückstand gerät, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird oder wenn gegen den Auftraggeber Exekution geführt und diese nicht vor der Verwertung eingestellt wird. Im Falle der vorerwähnten Kündigung behält der Auftragnehmer als Schadensersatz seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages. Maßgeblich ist der Durchschnitt der bis zur Kündigung des Vertrages angefallenen Gesamtgebühren. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 15 Prozent der Gesamtvergütung in Abzug gebracht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, gleich welcher Art, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmers.
- Bei Störungen im Leitungsnetz des Telekom weltweit, sowie sonstiger Netzbetreiber, bei Störungen in den Telefonanlagen des Auftraggebers sowie von ihm eingeschalteter Dienstleister, bei höherer Gewalt, haftet der Auftragnehmer in keinem Fall für verlorengegangene Daten/Gespräche/Aufträge sowie für daraus resultierende Folgeschäden.
- Gleiches wie unter Pos. 6 der AGB aufgeführt, gilt für Schaltungen – im Bereich der Telekom sowie sonstiger Netzbetreiber und Serviceanbieter- von Telefonleitungen und Netzen aller Art. Die Haftungsinanspruchnahme des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
- Gleiches wie unter Pos. 6 und 7 AGB aufgeführt, gilt bei Störungen oder Ausfall der EDV-Anlage des Auftragnehmers sowie vom Auftragnehmer eingeschalteter Dienstleister.
- Der Anmeldebogen bzw. die vom Vertragspartner gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert, vollständige und richtige Angaben gemacht zu haben. Unvollständigkeit oder Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer rechnet, sofern nicht anders vereinbart, monatlich über die erbrachten Serviceleistungen ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Von der Verrechnung der geänderten Preise ist der Auftraggeber vorab zu informieren. Wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Grundgebühr monatlich im Voraus, die variablen Gebühren werden jeweils auch monatlich, jedoch nach Ablauf jeden Kalendermonats verrechnet.
Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Rechnungserhalt noch keine Zahlungen eingegangen sein, so ist der offene Betrag mit 5% über dem jeweiligen EURIBOR (www.Euribor.org) zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 49,00 fällig. Die Geltendmachung eines zusätzlichen Schadens für den Fall des Verzuges bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Etwaige vereinbarte Freieinheiten verfallen jeweils zum Monatsletzten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieser Dienstleistungsvereinbarung hinaus, strengstens Stillschweigen zu wahren.
- Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben und spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Kenntnis schriftlich geltend zu machen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Auftragnehmerin. Als Gerichtsstand gilt jenes sachlich zuständige Gericht als vereinbart, in dessen Sprengel sich der Sitz der Auftragnehmerin befindet.
- Unsere Preise erhöhen sich im Ausmaß des Kollektivvertrages für Handelsangestellte in der Beitragsgruppe C2. Sollte es diesen Kollektivvertrag nicht mehr geben, wird der für uns jeweils gültige Kollektivvertrag herangezogen.
Stand: 17. Jänner 2024 (v18)